(29.03.2021) Nach der Vorlage der >>12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung und deren Änderungen der Bayerischen Staatsregierung, dürfen die Tennisplätze im Freien seit dem 08.03.2021 wieder geöffnet werden.

Im >>BTV-Stufenplan vom 29 März 2021 ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in Abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.

Bitte beachten Sie, dass der BTV-Stufenplan eine „Übersetzung auf das Tennis“ des allgemein gültigen Stufenplans zu den geplanten Öffnungsschritten der Regierung ist.

Sie finden im Downloadcenter auf der Seite des BTV den BTV-Stufenplan und die Hygiene- und Verhaltensregeln, die genau beschreiben, was Spieler, Vereine und Verantwortliche von Tennisanlagen bei der Ausübung des Tennissports bzw. beim Betreiben der Anlagen beachten müssen.

Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, je nach regionalen Infektionszahlen die Spiel- und Trainingsmöglichkeiten zu kommunizieren. Die stets aktuellen Infektionszahlen für Bayern sehen Sie anschaulich auf dieser >>Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit.

Für weitere Details beachten Sie bitte die FAQs der Bayerischen Staatsregierung für den Bereich "Sport".